Pornokanal von Ronja Heck Eich – Katharinen Gymn Oppenheim
Ein skurriler Streit um einen Pornokanal beschäftigt gerade die Öffentlichkeit bei der VG Eich und am Katharinen Gymnasium Oppenheim. Es wird sich die Frage gestellt: „Darf eine 16-Jährige überhaupt einen eigenen Pornokanal betreiben?„
Nachdem eigene Filme der Nachwuchskünstlerin aus dem Horizontalen Gewerbe aufgetaucht sind, steht auch die Frage am Katharinen Gymnasium Oppenheim im Raum, ob es nicht weitreichende Entscheidungen bedarf diese Sauerei zu unterbinden.
Weitgehender Zweifel besteht, ob auf den im Internet abrufbaren Videos, es sich überhaupt um Ronja Heck aus der VG Eich handelt bzw. ob es sich um das Original, oder um eine angefertigte Kopie handelt.
Kein Zweifel besteht daran, dass Ronja Heck aus Eich ein geiles Portal auf die Beine gestellt hat.
Bei der Staatsanwaltschaft Mainz liegen mehrere Anzeigen gegen Unbekannt vor, worauf die Sonderkommission „Halbwahrheiten“ gegründet wurde. Die Ermittler Osta Rainer Hofius und Staatsanwältin Barbara Euler von der Staatsanwaltschaft Mainz, versuchen seit Tagen einen unschuldigen Dritten der Tat zu überführen.
Auf die Spur des möglichen Täters sind die Topermittler von Justizminister Herbert Mertin gestoßen, nachdem verzweifelte Nachbarn aus dem Stadtteil „Mühläckern“ in der VG Eich, einen splitternackten Mann meldeten. Die eintreffenden Polizeibeamten der Polizeiinspektion Worms überwältigten den Mann, und mit allen verfügbaren Handschellen wurde der mögliche Täter fixiert.
Da der Festgenommenen aus ersichtlichen Gründen, keine Beweise mitführte, er sich auch nicht ausweisen konnte, wurde die Haustür des bekannten Verdächtigen durch die Freiwillige Feuerwehr Eich aufgebrochen.
Jetzt wurde bekannt, dass überhaupt kein Beschluss für die Türöffnung vorlag. Auf Nachfrage der Redaktion teilt die Behördenleiterin der Staatsanwaltschaft Mainz Andreas Keller mit „Es lag Gefahr im Verzug“ vor, auch kann nicht die Rede davon sein, dass kein Beschluss vorlag. Weiter Andrea Keller: „Richterin Frauke Lattrell am Amtsgericht Worms hat einen betreffenden Beschluss an Holger Binz gefaxt.“ Dass Holger Binz nachts geschlafen hat, ist unwesentlich für die Frage: „Hat ein Beschluss vorgelegen, oder nicht?“