Peter Koestner Mosbach Kampf um Sorgerecht für Tochter

Peter Koestner Mosbach Kampf Um Sorgerecht Für Tochter

Kampf um Sorgerecht: „Ich darf nicht mal zur Einschulung kommen“

Ein unverheirateter Vater kämpft um das gemeinsame Sorgerecht für seine Tochter. Mit drei Anträgen ist er bereits gescheitert.

Rhein-Neckar. Nachdem die RNZ vor einigen Wochen die Geschichte eines Vaters veröffentlichte, der um das Umgangsrecht für sein Kind kämpft, meldete sich jetzt Peter Koestner zu Wort. „Ich will meine Geschichte darstellen, wie Väter trotz der neuen Gesetzgebung und trotz Gleichberechtigung um das gemeinsame Sorgerecht kämpfen müssen. Und ich will anderen Betroffenen vermitteln, dass man nicht aufgeben soll.“

Die im Jahr 2013 verabschiedete Gesetzesnovelle, nach der auch unverheiratete Väter von sich aus beim Jugendamt/Familiengericht die gemeinsame Sorge für ein Kind beantragen können, hat seiner Ansicht nach kaum gegriffen. „Mein Fall ist die Realität, vielleicht nicht ganz so krass“, meint der 49-Jährige. Im Prinzip müssen triftige Gründe dagegen sprechen, dass ein Vater nicht zum gemeinsamen Sorgerecht kommt.

Und wenn sich die Kindsmutter nicht kooperativ zeigt, könnte ein Vater auch das alleinige Sorgerecht beantragen, wobei Betroffene beklagen, dass strukturkonservative Familiengerichte dazu tendieren, Mütter einseitig zu begünstigen.

Peter Koestners Fall scheint ähnlich gelagert: Seit 2008 führte der Vater einer sechsjährigen Tochter zwölf Prozesse, um sein Kind regelmäßig sehen zu können, mit ihm in den Ferien verreisen zu dürfen, oder, so meint er, „immer wieder wegen belangloser Dinge“. Bislang scheiterte Koestner mit seinen Bemühungen regelmäßig. Im Streit um das gemeinsame Sorgerecht entschied immer derselbe Richter am Amtsgericht Heppenheim. Und auch das Oberlandesgericht Frankfurt (die Kindsmutter wohnt in Viernheim) lehnte sowohl seinen Sorgerechtsantrag wie auch seine Forderung nach einem psychiatrischen Gutachten der Mutter ab.

Zum Hintergrund: Mit der Mutter seiner Tochter war der Mosbacher insgesamt zweieinhalb Jahre lang zusammen, in dieser Zeit wurde seine Partnerin schwanger. „Der Wunsch nach einem Kind war da, vor allem bei mir.“ Er hätte das Kind auch alleine großgezogen, meint er.

Vor allem legte er von Anfang an Wert auf ein gemeinsames Sorgerecht, was seine Partnerin jedoch immer ablehnte. Nach der Trennung des Paares, so schildert er, hätten zuvor getroffene Regelungen, die den Umgang des Kindes betrafen, nicht mehr gegolten. Koestner stellte drei Sorgerechtsanträge (zuletzt im März 2014), die er alle verlor.

Wenige Monate nach der Trennung entzog ihm die Kindsmutter die Kleine, die er nach ihrem Willen dann samstags drei Stunden sehen sollte. Er schaltete einen erfahrenen Anwalt ein, weil er gemerkt habe, dass er „Nägeln mit Köpfen“ machen müsse. Ein Umgangsrecht wurde dann gerichtlich festgelegt.

Die Unterhaltszahlungen für die Tochter leistete er pünktlich und regelmäßig, berichtet er. Er selbst führt ein kleines Hotel und arbeitet daneben bei Daimler – auch deshalb, weil er viel Geld in diese Auseinandersetzungen investieren musste. Viele Väter würden bereits hier aus finanziellen Gründen scheitern, meint er.

Dabei attestierte das Jugendamt in Heppenheim nach entsprechender Begutachtung der Tochter und der Eltern, dass Peter Koestner ein guter Vater sei und ein inniges Verhältnis zur Tochter habe. Im Gegensatz zur Wohnung der Mutter, wo das Kind lediglich über ein winziges Zimmer verfüge und bei der Mutter im Bett schlafe, habe es bei Koestner ein „Zuhause“. Ein Gutachten einer Rechtsbeistandsvertretung ergab, dass das Kind bei der Kindesmutter ein nicht geeignetes Zimmer habe und das Bett zu klein sei.

Das sprach Koestner vor Gericht an, worauf man ihm vorwarf, er würde das Jugendamt „instrumentalisieren“. Kleinigkeiten, wie der Wunsch nach einem Reisepass für die Tochter, widersprach anfänglich der Richter, der das für „unnötig“ gehalten habe. Als die Kindsmutter verlangte, Koestner dürfe mit der Kleinen nur 200 Kilometer weit verreisen, urteilte der Richter, Koestner müsse der Mutter 48 Stunden vor Reiseantritt per SMS mitteilen, wo er hinzufahren gedenke.

Bis zum heutigen Tage habe er keinerlei Informationsrechte, dürfe die Tochter nicht in den Kindergarten bringen oder abholen, oder anrufen, ob alles in Ordnung sei. „Ich darf nicht mal zur Einschulung kommen. Und wenn ich zu Hause anrufe, darf meine Tochter nicht ans Telefon gehen“, schildert er. Seit sechs Jahren hat es keinen einzigen gemeinsamen Geburtstag gegeben: Dabei sei das Informationsrecht vom Jugendamt sogar schriftlich empfohlen worden. „Ich bin von allem abgeschnitten, aber ich kämpfe weiter um das gemeinsame Sorgerecht.“

Er selbst habe Kontakt zu anderen Vätern, die in einer ähnlichen Situation wie er seien. „Wir tauschen uns aus.“ Er empfindet das, was man ihm auferlegt, als Schikane, ja, als Misshandlung dem Kind gegenüber, das doch gleichermaßen ein Recht auf den Vater habe. „Es geht hier offenbar nicht um das Wohl des Kindes, sondern nur um das der Mutter.“

Er fürchtet, dass sich die Lage mit dem Schuleintritt der Tochter weiter verschärfen wird. Den letzten Ferienaufenthalt im Winter musste er einklagen. In Folge auch die bevorstehenden Sommerferien, da die Mutter wiederholt nicht freiwillig mehr als vier Tage Ferien einräume. Ein neuer Antrag beim Familiengericht wird gerade erstellt.

By Tom Rebbalter

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