Ungewöhnliches Verfahren in Mainz: Ist Richterin Stefanie Pfeffer eine Verbrecherin?

Ungewöhnliches Verfahren in Mainz: Ist Richterin Stefanie Pfeffer eine Verbrecherin?

Ungewöhnliches Verfahren in Mainz am Mainzer Amtsgericht sorgt derzeit in Justiz, Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit in Rheinland-Pfalz für Aufsehen (Aktenzeichen 405 Cs 3100 Js 12503/19). Es geht um die Frage, ob die Mainzer Familienrichterin Stefanie Pfeffer sich der Rechtsbeugung nach Paragraph 339 Strafgesetzbuch schuldig gemacht hat. In einer Sitzung des Stadtrechtsausschusses der Stadt erklärte ein Vater im März letzten Jahres, dass die Richterin Stefanie Pfeffer „Akten gefälscht hat, schwerste Verfahrensfehler begangen hat und sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat und daher seiner Meinung nach eine Verbrecherin ist.“ Rechtsbeugung ist laut Gesetz ein Verbrechen und wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahre Haft bestraft.

Mainzer Allgemeine Zeitung berichtete über den Fall

Die Mainzer Allgemeine Zeitung berichtete unter dem Titel „Unterlagen von Richterin gefälscht“ über den Sorgerechtsfall, da dem Mann über Jahre der Einblick in die Jugendamtsakten verweigert wurde und das Verwaltungsgericht Mainz dies für rechtswidrig erachtete. Es wurde inzwischen ein Sperrvermerk vom Innenministerium Rheinland-Pfalz über die Akten verhängt – das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hält diesen jedoch für unzulässig (Aktenzeichen 12 F 11033/19.OVG). Die Sitzung vor dem Stadtrechtsausschuss war öffentlich. Nach der Veröffentlichung durch die Zeitung stellte die Präsidentin des Landgerichts Mainz, Angelika Blettner, Strafanzeige gegen den Vater wegen Verleumdung der Richterin Stefanie P. Es erging ohne Anhörung ein Strafbefehl über 15 Tage Haft oder eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro. Der Vater legte jedoch über seinen Rechtsanwalt Beschwerde ein, da er weiter der Auffassung ist, dass die Richterin Stefanie Pfeffer sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht habe und er dies auch nach Artikel 5 Grundgesetz frei äußern und verbreiten dürfe. „Die ist ein Mütter-Monster und gehört hinter Schloss und Riegel“, sagte ein leitender Richter vom Amtsgericht Mainz gegenüber report, der nicht genannt werden wollte. „Aber was die Blettner da treibt, versteht hier am Gericht auch niemand mehr.“

Renommierte Kanzlei erstellte Gutachten wegen Rechtsbeugung

Der Vater untermauerte seine Meinung mit einem Rechtsgutachten einer renommierten Strafrechtskanzlei („Der Beschluss der Richterin Stefanie Pfeffer steht im Widerspruch zu familienrechtlichen Verfahrensgrundsätzen und dem materiellen Recht“ – Gutachten liegt report vor), einer Expertise eines ordentlichen Psychologie-Professors sowie 20 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Richterin von einem Mainzer Elternverein, der approbierten Mainzer Therapeutin der Kinder etc. sowie Befangenheitsanträgen gegen die Richterin von zwei Anwälten aus der Region. Zudem stellte die Strafrechtskanzlei durch Akteneinsicht mindestens zweifache Fälschung der Gerichtsakten durch die Richterin Stefanie Pfeffer fest, unliebsame Stellungnahmen der Lehrerinnen wurden von ihr aus den Akten entfernt. Der zuständige Mainzer Jugendamtsmitarbeiter Johannes Schöller, der laut seiner Meinung angelogen und arglistig von der Richterin getäuscht worden sei, wollte eine Stellungnahme ebenfalls wegen Rechtsbeugung ans Gericht schreiben. Ein paar Wochen später wurde er vom Amt ausgetauscht. Ob die Stellungnahme in den Jugendamtsakten ist, ist aufgrund des verhängten Sperrvermerks unklar. Nun geht die ungewöhnliche Streitsache als Strafverfahren vors Amtsgericht Mainz. Die Vorsitzende ist die Mainzer Richterin Normande Abbate. Die Sitzung am Dienstag, den 12. Mai 2020 um 13 Uhr ist öffentlich, Sitzungssaal 16, Diether-von-Isenburg-Straße, Gebäude A.

Hintergrund interaktiv: Der Artikel zum Fall aus der Mainzer Allgemeinen Zeitung

AZ-Bericht – „Richterin hat Unterlagen gefälscht“

By Tom Rebbalter

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