Mainzer Familienrichterin Stefanie Pfeffer darf „Verbrecherin“ genannt werden

Mainzer Familienrichterin Stefanie Pfeffer darf als Verbrecherin bezeichnet werden

Mainzer Familienrichterin Stefanie Pfeffer darf als Verbrecherin bezeichnet werden

Die Mainzer Familienrichterin Stefanie Pfeffer darf als „Verbrecherin“ bezeichnet werden. Das geht aus einem Urteil vom Amtsgericht Worms durch die Richterin Lattrell hervor (Aktenzeichen 2 Cs 3200 Js 12503/19 – Beschluss liegt report vor). Sowohl die am Amtsgericht Mainz tätige Richterin Normande-Abatte sowie die Staatsanwaltschaft Mainz und der neue Präsident des Landgerichts Mainz, Tobias Eisert, hatten dies bereits zuvor indirekt bestätigt, indem sie eine Strafanzeige gegen einen Vater, der die Richterin öffentlich vor dem Stadtrechtsausschuss der Stadt Mainz seiner Meinung nach „Verbrecherin“ nannte, zurückgezogen haben. Die „Mainzer Allgemeine Zeitung“ hatte über den Fall unter dem Titel „Unterlagen von Richterin gefälscht“ berichtet.

Auf Anfrage von report mit Bitte um Stellungnahme teilte der Direktor des Amtsgerichts Mainz, Jens Wilhelmi mit, dass „weder Frau Richterin am Amtsgericht P., noch dem Unterzeichner ein Urteil des Amtsgerichts Worms bekannt ist, laut dem Richterin am Amtsgericht P. künftig als Verbrecherin bezeichnet werden darf.“ Obwohl Herr Wilhelmi dieses Urteil laut eigenem Bekunden nicht kennt, teilte er gegenüber report weiter mit, dass „die Vorwürfe der mehrfachen Fälschung von Gerichtsakten, der arglistigen Täuschung und der Lüge gegenüber einem Mitarbeiter des Mainzer Jugendamtes sowie der Beauftragung einer ‚offensichtlichen Betrügerin‘ als Gutachterin durch Richterin am Amtsgericht P. jeglicher Grundlage entbehren.“ Herr Wilhelmi erklärte zudem, dass „die Bezeichnung der Richterin am Amtsgericht P. als ‚Verbrecherin‘ eine durch nichts belegte ehrenrührige Behauptung darstellt.“

Gerichtsakten nachweislich gefälscht

In dem betreffenden Fall hatte die Mainzer Familienrichterin Stefanie Pfeffer aber nachweislich mindestens zweimal die Gerichtsakten gefälscht (Gerichtsakten liegen report vor). Herr Johannes Schöller vom Jugendamt Mainz hat am 6. Oktober 2016 mit dem passenden Aktenzeichen 37 F 225/15 geschrieben, dass drei Lehrerinnen sich mit einer Stellungnahme an das Jugendamt gewendet haben. Dieses Schriftstück ist beim Gericht am 12. Oktober 2016 nachweislich eingegangen, fehlt jedoch in der zugehörigen Akte 37 F 225/15. Die Schriftsätze stehen diametral entgegen der Entscheidung der Richterin. In der Gerichtsakte zu dem Beschwerdeverfahren in dem Fall vor dem OLG Koblenz (Aktenzeichen 37 F 8/17) hat die Richterin die zweite Stellungnahme der Rektorin der Mainzer Grundschule in Gonsenheim, Frau Schulleiterin Sandra Brück sowie der Lehrerinnen Eva Schuler, Inge Bussulat und Julia Germer aus den Akten genommen, in der Paraphierung geändert und nachträglich nach dem OLG-Beschluss wieder mit falscher Paraphierung eingefügt. Die Seitenzahlen der entsprechenden Seiten sind von der Richterin überschrieben worden (Gerichtsakten Seiten 157 – 163 überschrieben von Seitenzahl 55 – 60). Auch diese entfernten Schriftsätze stehen diametral entgegen der Entscheidung der Richterin in dem Fall.

Jugendamtsmitarbeiter belogen und arglistig getäuscht?

Laut Angaben des Jugendamtsmitarbeiters Johannes Schöller hat die Richterin Pfeffer in dem Fall das Jugendamt Mainz mit Vorsatz belogen und arglistig getäuscht. Auch Herr Rohr vom Jugendhilfezentrum Lionhof e.V., der in dem Fall tätig war, sprach diesbezüglich wörtlich von „Rechtsbeugung“ durch die Richterin. Auch die Auffassung des Jugendamtes Mainz und des Jugendhilfezentrum Lionhof e.V. standen diametral entgegen der Entscheidung der Richterin.

Ein Rechtsgutachten einer renommierten Strafrechtskanzlei wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung ergab, dass „der Beschluss der Richterin Pfeffer (…) im Widerspruch zu familienrechtlichen Verfahrensgrundsätzen und dem materiellen Recht steht“ (Gutachten liegt report vor). Eindeutig rechtswidrig waren demnach die fehlende Kindesbefragung, die fehlende Regelung des Umgangs sowie die fehlende Information und Möglichkeit der Stellungnahme vom Jugendamt Mainz und des Vaters. In dem Fall hagelte es etwa 20 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Richterin Pfeffer, zum Beispiel von einem eingetragenen Mainzer Elternverein und der approbierten Mainzer Therapeutin der Kinder. Es wurden zudem Befangenheitsanträgen gegen die Richterin Pfeffer von zwei Anwälten aus der Region gestellt.

Die Kosten für das Verfahren 2 Cs 3200 Js 12503/19 muss nun laut Gerichtsbeschluss aus Worms die Staatskasse tragen. Die Strafanzeige gegen den Mainzer Vater hatte die ehemalige Präsidentin des Landgerichts Mainz, Angelika Blettner, gestellt. Gegen sie wurde nun Strafanzeige wegen falscher Beschuldigung nach § 164 StGB und wegen Missbrauchs ihrer Stellung als Amtsträger nach § 240 StGB gestellt (Aktenzeichen 3100 JS 27704/20 – Generalstaatsanwaltschaft Koblenz). (report)

Unsere report Rechtseinschätzung:
Es ist unserer Redaktion schleierhaft, wie Herr Jens Wilhelmi ohne jegliche Aktenkenntnis, wie er ja selber schreibt, so eine Stellungnahme abgeben kann. Wir halten dieses Vorgehen vom Direktor des Amtsgericht in höchstem Maße befremdlich. report liegt das Schreiben von dem Direktor des Amtsgerichts Mainz vor (Aktenzeichen 127 E vom 24. September 2020).

Update vom 10. Dezember 2020: Inzwischen liegen der Redaktion von report weitere Unterlagen in dem Fall Stefanie Pfeffer vor. Die Mainzer Richterin hat in dem Sorgerechtsfall nachweislich alle Zeugen des Vaters wie Lehrerinnen, Schulleiterin, approbierte Kindertherapeutin, Ärztin der Kinder, Erziehungsbeiständin und Prof. Dr. Werber Leitner trotz Antrags des Rechtsanwaltes des Vaters nicht zur mündlichen Verhandlung zugelassen und mit Vorsatz nicht angehört. Dies ist laut Einschätzung von report ein gravierender Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und untermauert den Verdacht, dass sich Richterin Stefanie Pfeffer in dem Fall der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben könnte.

Zudem verweigerte Richterin Stefanie Pfeffer in der mündlichen Verhandlung dem Rechtsanwalt des Vaters, Fragen an die Gutachterin zu stellen.

Alle Belege diesbezüglich liegen der Redaktion von report vor.

Update vom 15. Dezember 2020: Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat es inzwischen abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige Präsidentin des Landgericht Mainz, Angelika Gertrud Blettner, einzuleiten. Es bestehe keine Veranlassung, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mainz aufzuheben, so Oberstaatsanwalt Dr. Angerer (Schreiben liegt report vor). Die mit der Sache beschäftigte Richterin Normande-Abatte habe zum Ausdruck gebracht, dass die Äußerung „Richterin Stefanie Pfeffer sei eine Verbrecherin“ vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei und gegenüber dem Ehrenschutz der Richterin Pfeffer Vorrang genieße. Aus diesen Äußerungen ergebe sich gerade nicht, dass die Angeschuldigte Angelika Gertrud Blettner den Vater zu Unrecht beschuldigt habe.

By Tom Rebbalter

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