CertEuropa GmbH Kassel hat bei Fahrschule Röder Worms versagt. Fahrschule Röder Worms Inhaber Heinz Jürgen-Ußner Worms bedeutet immer Betrug
Die Kontrollen der Cert Europa GmbH und des Jobcenter Alzey Worms haben versagt, bis sich ein Kursteilnehmer der Sache angenommen hat.
Fahrschule Röder Worms konnte mit Unterstützung der Cert Europa GmbH und dem Jobcenter Alzey Worms, jahrelang Umschulungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit mit maroden Betriebsmitteln durchführen und beim Steuerzahler abkassieren. Nachdem ein Fahrschüler während einer Umschulungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit bei der Fahrschule Ußner, die gebrauchten Lehrmittel sowie den maroden Fahrschul-LKW der Fahrschule Ußner Worms bemängelte, wurde der Fahrschüler nach Falschbehauptungen die durch Petra Ußner von der Fahrschule Ußner Worms gegenüber dem Jobcenter Alzey Worms gemacht wurden, zuerst der Fahrschule verwiesen und dann beendete das Jobcenter Alzey Worms die Fördermaßnahme. In einem Verfahren am Sozialgericht Mainz bestätigten sich die Vorwürfe, die der Fahrschüler gemacht hat und das Jobcenter Alzey Worms musste die Sanktionsmaßnahmen gegenüber dem Fahrschüler einstellen. Den schaden des Fahrschülers durch die unbegründeten Beschuldigungen der Fahrschule Ußner gegenüber dem Jobcenter Alzey Worms in Höhe von 3200 Euro, hat die Fahrschule Ußner Worms bis heute nicht ersetzt. Am Ende der Lügen durch die Fahrschule Röder Worms zulasten eines Kursteilnehmers entzog die Agentur für Arbeit der Fahrschule die Erlaubnis auf Kosten des Steuerzahlers die Arbeitslosen der Agentur zu Berufskraftfahrer auszubilden. Und das ist auch gut so, dass für Petra und Heinz-Jürgen Ußner die Selbstbedienungsfleischtöpfe geschlossen wurden.
Tatsachen zu Unterrichtsbeginn und Fahrstunden
Als der Kursteilnehmer im September 2011 die Ausbildung begonnen hat, stand fest, dass er am 20.10.2011 an der Schulter operiert werden muss. Das teilte er der Fahrschule auch mit. In dieser Einlassung ist zu lesen: Der Kläger hätte behauptet, der Kläger würde erst am 11.10.2011 mit der Ausbildung anfangen Am 11.10.2011 erschien der Kläger jedoch bereits nicht Er wurde am 27.10.2011 von der Zeugin Frau Petra Ußner kontaktiert und auf sein Fernbleiben hingewiesen. Daraufhin teilte der Kläger mit, dass er erst am 03.11.2011 mit der Ausbildung beginnen werde. Blöd nur, dass der Kläger nachweislich schon am 04.10.2011 mit der Ausbildung begann. Gegenüber dem Jobcenter Alzey-Worms behauptet Petra Ußner er verschiebt ständig seine Fahrstunden Dies ist eine Lüge aus tausend und einer Nacht! Es muss hier noch einmal erwähnt werden, dass der Kläger sich einer schweren Schulter-OP unterziehen musste und dass seine Ärzte es ihm schon untersagt hatten, einen PKW zu fahren, weil er 4-6 Wochen überhaupt keine Rotationsbewegung machen durfte. Erschwerend und belastend für die Frau , kommen folgende Beweise hinzu.
Tatsachen zum langweiligen LKW Unterricht
Der Aufbau des Unterrichts ist so aufgebaut gewesen, dass Dienstags und Donnerstag Grundschulung gewesen ist und Mittwochs die Ausbildung für die Berufskraftfahrer. Was ich dort erlebt habe, ist Horrorunterricht pur gewesen. Teilnehmer konnten sich in die Anwesenheitsliste eintragen und mit Zustimmung des Fahrlehrers, konnten diese Personen dann aber die Fahrschule verlassen. Von 5 Personen, die ich in diesem Unterricht kennen gelernt habe, sind 3 durch die Prüfung gefallen und da ist es auch kein Wunder, dass die Durchfallquote der C/CE-Prüflinge, der Fahrschule, sehr hoch gewesen ist, denn der Unterricht ist einfach schlecht und langweilig gewesen. Es wurde jede Woche nur über Fahrzeitüberschreitung und Schriftkram geredet. Nichts über die Bremsen oder andere Handhabungen, im Umgang mit einem LKW. Ich fragte den Fahrlehrer oft, ob wir nicht mal Bremsen oder so etwas machen könnten, doch der Fahrlehrer fragte mich nur, ob ich den Unterricht mache oder er? Also hörte ich mir die Märchen aus tausend und einer Nacht von den „Angeblichen Profi-Fahrern“ an. Somit ging eine Stunde wie die andere zu Ende, ohne das ich meine Fragen beantwortet bekam. Auch wenn ich allmählich die Schnauze voll von dieser Fahrschule hatte, machte ich mich an einem Abend auf und schrieb ein weiteres Fax an die Fahrschule
Tatsachen zu angeblicher Beleidigung
Wie verlogen die beklagte Frau Petra Ußner genauso wie ihr Mann Heinz-Jürgen Ußner sind, zeigt der vierte Akt. In den Wochen nach der Schulter-OP, habe ich zwischen 3 und 4 Stunden am Tag, Fragebögen geübt. Nachdem mir vom Fahrschulinhaber, seiner Frau und einem Fahrlehrer gesagt worden ist, dass es in zwei Prüfungsgängen 30 Fragen sind, glaubte ich mich Mitte Dezember für die Theorieprüfung gut gerüstet. An einem Abend, bin ich zur Überprüfung des Wissens, in den Fragebögen gekommen. Hinweis: Es sind nicht 30 oder 40 Fragen und auch nicht 50 Fragen, sondern 57 Fragen. Ich muss es wissen, denn ich habe die Prüfung, bei einer anderen Fahrschule, erfolgreich bestanden. Aber dazu später mehr. Dort legte mir auf einmal der „Alte“ Fahrschulgründer mehrere gebrauchte Sätze Fragebögen vor. Ich fragte: “ die alle?“ und die Antwort darauf lautete: „ja.“ Ich gab zu bedenken, dass mir von Herrn… dem Fahrschulinhaber und seiner Frau gesagt worden ist, dass es in der Prüfung nur 30 Fragen sind. Darauf sagte der „Alte“ Fahrschulgründer: „Das kann nicht sein…..ich werde mich mal informieren gehen.“ Ich bekam danach keine Antwort mehr und forderte diese aber, im Verlauf des Abends, erfolglos ein. Auch an diesem Abend setzte ich zu Hause ein Fax auf, das ich an die Fahrschule verschickte. Dort ist ein Satz zu lesen, den ich an dieser Stelle nicht ganz wiedergeben darf, da aus diesem Satz die genaue Adresse der Fahrschule, der Beklagten, erkennbar ist. Und doch hat der Satz solch eine Brisanz, dass die Beklagten ihn zum Anlass genommen haben, mich zu verleumden und mich gegenüber dem Jobcenter Alzey, falsch zu verdächtigen. Ich schreibe dort: „Jede Woche wird eine neu Kuh durch die (……Ein Straßennamen…..) direkt durch die Fahrschule …..Fahrschulnahmen….. gejagt“.
Wie jeder ganz normale Mensch erkennen kann, bezieht sich dieser Satz auf die ständig wechselnden und geänderten bzw. falschen Informationen, die von der Fahrschule abgegeben worden sind und die durchweg falsch waren. Doch was sich daraus in der Folge entwickelt, kann nur aus einem schlechten Groschenroman stammen, oder von solch inkompetenten Personen, wie die der Fahrschule aus Worms.
Straftaten und ihre Verfolgung
§ 164 Falsche Verdächtigung (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem, zur Entgegennahme von Anzeigen, zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen. (3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. § 187 Verleumdung Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen, eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die beteiligten der Fahrschule in Worms haben genau das gemacht. Die vorgelegten Beweise lassen keine andere Schlussfolgerung zu. Somit sind der Inhaber, der Fahrschule in Worms, und seine Frau bzw. auch die Schwester des Fahrschulinhabers, Lügner und Lügnerinnen und haben sich strafbar gemacht.
Verlauf der Straftaten
Nachdem ich, im Oktober 2011, öfters erfolglos versuchte, das Buch zu reklamieren Ich mich per Fax am 08.11.2011, über die Alleingänge der Fahrschule, beschwerte Ich per Fax am 05.12.2011, Anmerkungen zum Unterricht abgegeben habe. Ich per Fax am 06.12.2011, meine Unmut, über die schlechte Betreuung, äußerte Wurde ich von der Frau des Fahrschulinhabers, der Wormser Fahrschule, am Mittwoch den 07.12.2012, aus der Fahrschule geschmissen. Was wahr passiert? Die Frau des Fahrschulinhabers, hat am 08.12.2011, Kontakt mit dem Jobcenter Alzey-Worms aufgenommen Dort sagte sie gegenüber dem Sachbearbeiter: dann zuvor hat er die Mitarbeiterinnen dort mehrmals mit Kuh tituliert. die Mitschüler drohen schon, den Kurs zu beenden wenn man nichts gegen das unmögliche Verhalten von Herrn Becker unternehmen wird. Alles ist erstunken und erlogen und niemand hat dafür bis heute Beweise auf den Tisch gelegt. Mehr noch, der Fahrschulinhaber und seine Frau, haben sich selbst als Lügner und Betrüger überführt. Die Beklagten sagen dort: Weder die Beklagten zu 2) noch die Beklagte zu 1), für die keine Passivlegimation besteht, hat die Behauptung aufgestellt, dass der Kläger die Beklagte zu 1) als Kuh bezeichnet hätte… weiter, es wurde nur das Telefax des Klägers vom 06.12.2011, an den zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters, weitergeleitet.
Tatsachen zu „Schüler drohen den Kurs zu beenden“
So schlecht, wie die erbrachten Serviceleistungen und die Betreuung der Fahrschüler, sind auch die Bemühungen, falsche Tatsachen zu behaupten und sie auch dann nicht beweisen zu können. Das erkennt der Betrachter auch in dem nächsten Akt. Die Frau des Fahrschulinhabers, hat am 08.12.2011 Kontakt mit dem Jobcenter Alzey-Worms aufgenommen und dort auch gesagt: die Mitschüler, drohen schon den Kurs zu beenden wenn man nichts gegen das unmögliche Verhalten von Herrn Becker unternehmen wird In der Einlassung der Beklagten, von der Fahrschule Worms vom 31.07.2012, gegenüber dem Amtsgericht Worms, hört sich das aber alles ganz anders an. In der Einlassung der Beklagten dazu, gegenüber dem Amtsgericht Worms, heißt es nur noch: Ein weiterer Fahrschüler, fühlte sich durch das Verhalten des Klägers gestört und sprach den Kläger auch direkt auf sein Verhalten an und forderte diesen auf, dies zu unterlassen“. Das stimmt, und dazu mehr. Obwohl es für eine Verteidigung der Beklagten, wichtiger gewesen wäre zu sagen: die Mitschüler drohen schon, den Kurs zu beenden /wenn man nichts gegen das unmögliche Verhalten von Herrn Becker unternehmen wird, wird nur noch gesagt: Ein weiterer Fahrschüler, fühlte sich durch das Verhalten des Klägers gestört und sprach den Kläger auch direkt auf sein Verhalten an und forderte diesen auf, dies zu unterlassen. Was stimmt da nicht? Halt nichts, es ist alles ein großer Schwindel zu meinen Lasten. Das erkennt doch ein Blinder, mit einer Restsehschärfe von 8 %.
Die Zeugen der Beklagten
Es werden folgende Zeugen, in der Einlassung vom 31.07.2012, genannt Die Schwester der Beklagten zu 1, und zugleich auch die Schwägerin des Fahrschulinhabers und Beklagter zu 2 Der Schwiegervater vom Fahrschulinhaber und Beklagter zu 2, und zugleich auch Vater von der Beklagten zu 1 Ein 21 Jahre alter Fahrschüler Ein Fahrlehrer, der den Mittwochsunterricht gemacht hat. Ein Fahrlehrer, der von den Beklagten zwar als Zeuge genannt, vom Gericht aber nicht geladen wurde. Nach eigenen Angaben, in einem Telefongespräch am 08.02.2013, arbeitet er immer noch, bei den Beklagten, als Fahrlehrer in der LKW-Ausbildung. Ein Mitarbeiter vom Jobcenter Alzey-Worms Aussagen und das Protokoll: / Beweis-01 , / Beweis-02 , / Beweis-03 , / Beweis-04 Von insgesamt 6 Zeugen, die von der Beklagten zu 1) und dem Beklagten zu 2) genannt worden sind, konnten in der Verhandlung am 02.11.2012, nur 2 Zeugen eine Aussage machen. Schwester der Beklagten zu 1) und Vater der Beklagten zu 1) und Fahrschüler und Fahrlehrer.
Die Täter, Rechtsbeuger und Dulder, beim Justizskandal von Rheinland-Pfalz:
Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Justizminister Herbert Mertin, Innenminister Roger Lewentz