„Darum ist die Mainzer Richterin Stefanie Pfeffer eine Verbrecherin“

Amtsgericht Mainz - Darum ist die Mainzer Richterin Stefanie Pfeffer eine Verbrecherin

Der Redaktion von today-24-news.com sind von einem SWR-Journalisten brisante Informationen über die Mainzer Familienrichterin Stefanie Pfeffer übersandt worden. Laut unserer Quelle trauen sich die investigativen Journalisten von “Zur Sache, Rheinland-Pfalz” sowie von “Report Mainz” des SWR nicht, diese Informationen zu veröffentlichen, offensichtlich aufgrund des Druckes des SPD- und Regierungsfreundlichen Intendanten, Kai Gniffke. today-24-news.com veröffentlicht jedoch hiermit ein Dokument, dass offensichtlich belegt, dass die Richterin Pfeffer sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat und damit eine Verbrecherin ist. Das Dokument stammt vom 3. August 2021 von der Medienfirma Früherwisser Media GmbH aus Saarlouis und zeigt, wie offensichtlich unglaublich verfilzt und betrügerisch die Mainzer Justiz bis in ihre Spitzenämter vorgeht. Etliche weitere Dokumente, die die Aussagen des Schriftsatzes belegen, liegen uns ebenfalls vor. Die Redaktion von today-24-news.com hält die vorgelegten Informationen für authentisch.

Stellungnahme der Früherwisser Media GmbH zur Strafanzeige vom Präsidenten des Landgerichts Mainz, Tobias Eisert, gegen unseren Geschäftsführenden Gesellschafter wegen angeblicher Verleumdung der Mainzer Familienrichterin Stefanie Pfeffer

Früherwisser Media GmbH, Kreuzbergstraße 65, 66740 Saarlouis

Amtsgericht Mainz
Diether-von-Isenburg-Straße
55116 Mainz

Saarlouis, 3. August 2021

Tobias Eisert ./. Früherwisser Media GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Rüdiger Fröhlich – Aktenzeichen 405 Cs 3100 Js 5626/20

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich wie folgt als Geschäftsführender Gesellschafter der Früherwisser Media GmbH Stellung zu den Vorwürfen des Präsidenten des Landgerichts Mainz, Tobias Eisert.

Anmerken möchte ich zunächst, dass die redaktionelle Freiheit in Deutschland ein hohes Gut ist und auch die Verdachtsberichterstattung ausdrücklich erlaubt ist. Die Pressefreiheit bedeutet auch, dass Ausrichtung, Inhalt und Form des Presseerzeugnisses frei gewählt werden können; zugleich, dass Informanten geschützt werden und das Redaktionsgeheimnis gewahrt bleibt.

Wir halten die Strafanzeige des Präsidenten des Landgerichts Mainz, Tobias Eisert, gegen unser Medienunternehmen und auch gegen mich als Geschäftsführenden Gesellschafter persönlich daher für einen rechtswidrigen und ungeheuren Verstoß gegen die Pressefreiheit in Deutschland. Eine Zensur der Presse findet nicht statt, heißt es dazu im Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Es entsteht für die Redaktion von „report – das Gerichtsmagazin der Stadt Mainz“ und auch für mich als Geschäftsführender Gesellschafter der Früherwisser Media GmbH der Eindruck, dass Herr Tobias Eisert unliebsame Presseberichte rechtswidrig unterbinden will.

„Wo Journalisten nicht frei, nicht ungehindert, nicht ohne sich in Gefahr zu begeben, berichten und arbeiten können, dort kann es keine gute Regierung im Sinne der Menschen geben.“

 Regierungssprecher Steffen Seibert zum Tag der Pressefreiheit

Pressefreiheit, genauer die äußere Pressefreiheit, beschreibt das Recht von Einrichtungen des Rundfunks, der Presse und anderer Medien auf ungehinderte Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem auf die staatlich unzensierte Veröffentlichung von Nachrichten und Meinungen.

In einem Land, das sich zur Pressefreiheit verpflichtet hat, halten wir das Vorgehen vom Präsidenten des Landgerichts Mainz, Tobias Eisert, gegen unser Medienunternehmen, nicht mit rechtsstaatlichen Mitteln vereinbar. Wir haben uns daher dazu gezwungen gesehen, Strafanzeige gegen Tobias Eisert wegen eines Verstoßes gegen die Pressefreiheit bei der Polizeiinspektion Saarlouis zu stellen.

Der Strafbefehl gegen mich persönlich, ausgestellt vom Mainzer Richter Martin Pirron, ist unserer Auffassung zudem unzulässig, da ich als Geschäftsführender Gesellschafter der Früherwisser Media GmbH in dem Fall nicht persönlich haftbar gemacht werden kann, wenn überhaupt hätte die Klage gegen meine Medien-Firma, die Früherwisser Media GmbH, mit Sitz in der Kreuzbergstraße 65 in 66740 Saarlouis gestellt werden müssen.

Handelt ein GmbH-Geschäftsführer rechtswirksam und offengelegt für die GmbH und erleiden Gläubiger oder Dritte dabei einen Schaden, haftet grundsätzlich nur die GmbH im Außenverhältnis. Dies entspricht dem Sinn und Zweck der GmbH als Kapitalgesellschaft mit dem Ziel des Schutzes des Privatvermögens der dahinter stehenden Gesellschafter und der für die GmbH handelnden Geschäftsführer.

Der Strafbefehl ist ferner unzulässig, da das Amtsgericht Mainz in dem Fall unserer Auffassung nach nicht zuständig ist, sondern – wenn überhaupt – das Amtsgericht Saarlouis. Der Firmensitz der Früherwisser Media GmbH ist Saarlouis.

Ferner behauptet Amtsrichter Pirron in dem Strafbefehl willkürlich, dass ich zwei Artikel des Magazins „report – das Gerichtsmagazin der Stadt Mainz“ der Ausgaben 1/2020 und 2/2020 verfasst habe – ohne einen einzigen Beleg.

Die von ihm beanstandeten Artikel stammen ausdrücklich von der Redaktion von „report – das Gerichtsmagazin für die Stadt Mainz“. Sie sind in den von ihm genannten Fällen auch entsprechend gekennzeichnet worden durch den Autorenhinweis (report).

In dem Strafbefehl kommt es zu weiteren falschen Behauptungen des Amtsrichters Martin Pirron – wieder ohne einen einzigen Beleg.

Zum Beispiel schreibt Amtsrichter Pirron in dem Strafbefehl: „Aus Verärgerung über die Führung Sie persönlich betreffender familienrechtlicher Streitigkeiten durch die beim Amtsgericht Mainz zuständige Richterin Stefanie P. entschlossen Sie sich, die Richterin öffentlich zu diskreditieren und herabzuwürdigen.“

Ich versichere hiermit an Eides statt, dass ich noch nie mit Amtsrichter Martin Pirron gesprochen habe. Mit Verlaub, wie bitte kann Amtsrichter Martin Pirron dann sowas in einem offiziellen Strafbefehl schreiben? Woher will er das wissen, wenn nicht von mir?

„Richter Martin Pirron wäre nach unserer Auffassung gut daran beraten, beim Ausstellen von Strafbefehlen bei den Fakten zu bleiben.“

Redaktion von “report – das Gerichtsmagazin für die Stadt Mainz”

Zum Schluss will Amtsrichter Martin Pirron die Einziehung der Magazine von „report – das Gerichtsmagazin für die Stadt Mainz” der Ausgaben 1/2020 und 2/2020 gerichtlich anordnen lassen.

Mit Verlaub, aber wie will er das denn bitte anstellen? Die Magazine wurden im Winter/Frühjahr 2020 in Mainz alle komplett verteilt. Will er an jeder Haustür in Mainz klingeln und fragen, ob der/die Bewohner/in vielleicht noch ein Gerichtsmagazin von vor 1,5 Jahren hat?

Kommen wir nun zum Gegenstand unserer Berichterstattung, zur Richterin Stefanie Pfeffer.

Die Mainzer Familienrichterin Stefanie Pfeffer darf als „Verbrecherin“ bezeichnet werden. Das geht aus einem Urteil vom Amtsgericht Worms durch die Richterin Lattrell hervor (Aktenzeichen 2 Cs 3200 Js 12503/19 – Beschluss liegt unserer Redaktion vor). Sowohl die am Amtsgericht Mainz tätige Richterin Normande-Abatte sowie die Staatsanwaltschaft Mainz und der neue Präsident des Landgerichts Mainz, Tobias Eisert, hatten dies bereits zuvor indirekt bestätigt, indem sie eine Strafanzeige gegen mich als Vater, da ich die Richterin öffentlich vor dem Stadtrechtsausschuss der Stadt Mainz meiner Meinung nach „Verbrecherin“ nannte, zurückgezogen haben. Die „Mainzer Allgemeine Zeitung“ hatte über den Fall unter dem Titel „Unterlagen von Richterin gefälscht“ berichtet.

In dem betreffenden Fall hatte die Mainzer Familienrichterin Stefanie Pfeffer nachweislich mindestens zweimal die Gerichtsakten gefälscht (Die Gerichtsakten liegen unserer Redaktion vor).

Herr Johannes Schöller vom Jugendamt Mainz hat am 6. Oktober 2016 mit dem passenden Aktenzeichen 37 F 225/15 geschrieben, dass drei Lehrerinnen sich mit einer Stellungnahme an das Jugendamt gewendet haben. Dieses Schriftstück ist beim Gericht am 12. Oktober 2016 nachweislich eingegangen, fehlt jedoch in der zugehörigen Akte 37 F 225/15. Die Schriftsätze stehen diametral entgegen der Entscheidung der Richterin.

In der Gerichtsakte zu dem Beschwerdeverfahren in dem Fall vor dem OLG  Koblenz (Aktenzeichen 37 F 8/17) hat die Richterin die zweite Stellungnahme der Rektorin der Mainzer Grundschule in Gonsenheim, Frau Schulleiterin Sandra Brück sowie der Lehrerinnen Eva Schuler, Inge Bussulat und Julia Germer aus den Akten genommen, in der Paraphierung geändert und nachträglich nach dem OLG-Beschluss wieder mit falscher Paraphierung eingefügt. Die Seitenzahlen der entsprechenden Seiten sind von der Richterin überschrieben worden (Gerichtsakten Seiten 157 – 163 überschrieben von Seitenzahl 55 – 60). Auch diese entfernten Schriftsätze stehen diametral entgegen der Entscheidung der Richterin in dem Fall.

Laut Angaben des Jugendamtsmitarbeiters Johannes Schöller hat die Richterin P. in dem Fall das Jugendamt Mainz mit Vorsatz belogen und arglistig getäuscht. Auch Herr Rohr vom Jugendhilfezentrum Lionhof e.V., der in dem Fall tätig war, sprach diesbezüglich wörtlich von „Rechtsbeugung“ durch die Richterin. Auch die Auffassung des Jugendamtes Mainz und des Jugendhilfezentrum Lionhof e.V. standen diametral entgegen der Entscheidung der Richterin.

Ein Rechtsgutachten der renommierten Strafrechtskanzlei Tsambikakis und Partner wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung ergab, dass „der Beschluss der Richterin Pfeffer (…) im Widerspruch zu familienrechtlichen Verfahrensgrundsätzen und dem materiellen Recht steht“ (Gutachten liegt unser Redaktion vor). Eindeutig rechtswidrig von Richterin P. waren demnach die fehlende Kindesbefragung, die fehlende Regelung des Umgangs sowie die fehlende Information und Möglichkeit der Stellungnahme vom Jugendamt Mainz und des Vaters.

„Der Beschluss der Richterin Stefanie Pfeffer (…) steht im Widerspruch zu familienrechtlichen Verfahrensgrundsätzen und dem materiellen Recht.“

Rechtsgutachten der Strafrechtskanzlei Tsambikakis und Partner zum Beschluss 37 F 8/17 von Richterin Stefanie Pfeffer

In dem Fall hagelte es etwa 20 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Richterin Pfeffer, zum Beispiel von einem eingetragenen Mainzer Elternverein und der approbierten Mainzer Therapeutin der Kinder. Es wurden zudem Befangenheitsanträge gegen die Richterin P. von zwei Anwälten aus der Region gestellt.

Der Elternverein Väteraufbruch für Kinder Mainz hat erstmals in seiner über 15-jährigen Geschichte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Richterin gestellt, nämlich genau gegen Richterin Stefanie Pfeffer.

„Es liegen eine ganze Reihe von Stellungnahmen, u.a. den Lehrerinnen der Kinder (…), deren Schulleiterin, deren Kinderärztin, deren Psychotherapeutin und der Sozialpädagogin vor, die die Auffassung des Vaters stützen. Sie finden jedoch keinen Eingang in die Entscheidungsfindung. Dem Amtsermittlungsgrundsatz gemäß §§26 und 29 FamFG scheint hier nicht genügt zu werden. (…) Zu dem familiengerichtlichen Termin wurde, trotz Antrag des Parteianwalts, keine der auskunftsfähigen Bezugspersonen geladen. M.W. auch nicht der Jugendamtssachbearbeiter Herr Schöller.“

Elmar Riedel für den Vorstand des Elternvereins Väteraufbruch für Kinder Mainz in deren Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Stefanie Pfeffer

Laut BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 601/15 ist auch ein jüngeres Kind gemäß § 159 Abs. 2 FamFG persönlich anzuhören.

Hiergegen hat die Richterin Stefanie Pfeffer verstoßen, da das Kind nicht befragt worden ist.

Laut dem Beschluss des BGH darf das Familiengericht das Verfahren grundsätzlich nicht ohne eine den Umgang ausgestaltende Regelung beenden.

Auch hiergegen hat die Richterin Stefanie Pfeffer verstoßen, da sie keinerlei Umgangsregel für die Kinder getroffen hat.

Mit Verlaub, in dem rechtswidrigen Beschluss der Richterin Pfeffer hat sie mir als Vater die alleinige Gesundheitsfürsorge für unsere Töchter weiter übertragen und im selben Beschluss ebenfalls rechtswidrig entschieden, dass ich kein Recht habe, meine Kinder zu sehen. Wie soll ich als Vater aber für die Gesundheitsfürsorge zuständig sein ohne meine Töchter sehen zu dürfen? Sorry, aber so unfassbar ahnungslos – und das ist noch sehr freundlich ausgedrückt – kann doch eine deutsche Familienrichterin nicht sein (Aktenzeichen 37 F 8/17).

Die Richterin Pfeffer hat ferner eine offensichtliche Betrügerin extra aus Hamburg als Gutachterin beauftragt, nämlich Dr. K.. Die Gutachterin kassierte für ein Gutachten voller Falschaussagen von der Justizkasse Mainz über 17.000 Euro, abgezeichnet von der Richterin Stefanie P. (Abrechnung liegt unserer Redaktion vor). Eine Wissenschaftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Werner Leitner, Ordentlicher Professor für angewandte Psychologie an der IB Hochschule Berlin, ergab, dass das Gutachten vor Gericht nicht verwertbar ist. Er hat laut eigenen Angaben drei Gutachten der Dr. K. überprüft und keines davon als gerichtlich verwertbar eingestuft.

Etwa zehn Personen wie drei Lehrerinnen, Schulleiterin, Jugendamtsmitarbeiter, Kindertherapeutin sowie Erziehungsbeiständin bezichtigen die Gutachterin zudem der Falschaussage im Amt (Schriftsätze liegen unserer Redaktion vor). Inzwischen behaupten sechs Väter, die unserer Redaktion bekannt sind, dass Dr. K. Kinder gezielt um ihre Väter betrügt.

Die  Mainzer Richterin Pfeffer hat in dem Sorgerechtsfall zudem nachweislich alle Zeugen des Vaters wie drei Lehrerinnen, Schulleiterin, approbierte Kindertherapeutin, Ärztin der Kinder, Erziehungsbeiständin und Prof. Dr. Werber Leitner trotz Antrags des Rechtsanwaltes des Vaters nicht zur mündlichen Verhandlung zugelassen und mit Vorsatz nicht angehört. Dies ist ein gravierender Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör von Richterin Pfeffer.

„Die Richterin Stefanie Pfeffer hält mit Vorsatz andere Meinungen gezielt von dem oben genannten Verfahren fern. Dies ist mit der Deutschen Rechtsstaatlichkeit nicht zu vereinbaren.“

Kathrin Bach, approbierte Kindertherapeutin aus Mainz in ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Stefanie Pfeffer

Zudem verweigerte Richterin Stefanie Pfeffer in der mündlichen Verhandlung dem Rechtsanwalt des Vaters, Anselm Oehlschlägel, Fragen an die Gutachterin Dr. K. zu stellen. Dies ist ein gravierender Verstoß gegen das Fragerecht.

Auch erhielt Rechtsanwalt Anselm Oehlschlägel von Richterin Stefanie Pfeffer an einem Montag um 9 Uhr eine Ladung im e.A-Verfahren 37 F 175 / 17 in dem Fall für den gleichen Tag um 12 Uhr. Rechtsanwalt Oehlschlägel lehnte ab, zu verhandeln. Richterin P. hielt diese Ladung drei Stunden vor dem Termin aber für rechtlich angemessen.

„Der Beschluss ist wegen eklatanter Verstöße gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens und Einhaltung der Rechtstaatgarantie nach Artikel 20 Absatz 3 GG aufzuheben.“

Rechtsanwalt Anselm Oehlschlägel zum Beschluss 37 F 175 /17 der Richterin Stefanie Pfeffer

Richterin Pfeffer hielt die drei Stunden zwischen Ladung und Verhandlung für angemessen und behauptete, die Verhandlung hätte stattgefunden, obwohl es sie nie gab. Die Kosten dafür musste ich als Vater tragen.

In dem Verfahren unter der Leitung von Stefanie Pfeffer wurde zudem behauptet, die Ärztin der Kinder, Angelica Bingenheimer aus Jugenheim, sei keine Ärztin. Die Meinung der langjährigen Ärztin der Kinder stand ebenfalls diametral entgegen der Entscheidung der Richterin in dem Fall. Auch sie wurde trotz Antrags nicht von der Richterin Stefanie Pfeffer zur mündlichen Verhandlung geladen und angehört.

Auch die mit der Sache beschäftigte Mainzer Richterin Normande-Abatte hatte zum Ausdruck gebracht, dass die Äußerung “Richterin Stefanie Pfeffer sei eine Verbrecherin” vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei und gegenüber dem Ehrenschutz der Richterin Pfeffer Vorrang genieße (Strafverfahren 2 Cs 3200 Js 12503/19).

Richterin Stefanie Pfeffer hat auch mit Vorsatz gehandelt. Bereits vor Verfahrensbeginn sagte sie der Mainzer Rechtsanwältin Helga Schäfer laut deren Mitteilung am Telefon, dass „sie die Kinder jetzt zur Mutter bringt“.

Beweis: Rechtsanwältin Helga Schäfer, Gartenfeldplatz 10, 55118 Mainz

Auch den langjährigen Verfahrensbeistand in dem Fall, Rechtsanwalt Thomas Schlidt, tauschte Richterin Stefanie Pfeffer plötzlich und grundlos aus. Die Meinung von Rechtsanwalt Schlidt stand ebenfalls diametral entgegen der Entscheidung der Richterin in dem Fall.

Die Redaktion von „report – das Gerichtsmagazin für die Stadt Mainz“ ist daher nach langen Recherchen und Einsicht in umfangreiches Beweismaterial der tiefen Überzeugung, dass Richterin Stefanie Pfeffer sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat.

Rechtsbeugung ist ein Verbrechen. Richterin Stefanie Pfeffer gehört hinter Gitter.

 

“Die Mainzer Richterin Stefanie Pfeffer hat sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt.”

Redaktion von “report – das Gerichtsmagazin für die Stadt Mainz”

Ich als Geschäftsführender Gesellschafter der Früherwisser Media GmbH stehe in der Sache voll und ganz hinter unserer Redaktion.

Mit bestem Gruß

Rüdiger Fröhlich

Geschäftsführender Gesellschafter Früherwisser Media GmbH

By Tom Rebbalter

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