Direktor Bergmann geht zum Oberlandesgericht Koblenz

Direktor Bergmann geht zum Oberlandesgericht Koblenz. Am Oberlandesgericht Koblenz wird der Bock zum Gärtner gemacht!

Direktor Bergmann geht zum Oberlandesgericht Koblenz.

Dort wird der Bock zum Gärtner gemacht! Am 2. Strafsenat ist Richter Bergmann, auch für die Richterablehnung, zuständig.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen neuen Senatsvorsitzenden. Auf Vorschlag des Ministers der Justiz, Herbert Mertin, hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer, den Direktor des Amtsgerichts Worms, Thomas Bergmann, zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Koblenz ernannt.

Die Präsidentin des Landgerichts Mainz, Angelika Blettner, händigte Herrn Bergmann heute die Ernennungsurkunde aus und sprach ihm ihre herzlichen Glückwünsche zur Beförderung aus.

Am 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz, ist Richter Thomas Bergmann, für Bußgeldsachen zuständig. Gleichzeitig ist Richter Bergmann beim Oberlandesgericht Koblenz auch für:

Verfahren betreffend Richterablehnungen, Ordnungsmaßnahmen, Zuständigkeitsbestimmungen und Beschwerden wegen Ablehnung von Rechtshilfeersuchen (§ 159 GVG) sowie Verfahren auf Ausschließung von Verteidigern (§§ 138a, 138b StPO), soweit der 2. Strafsenat nach vorstehenden Ziffern für die entsprechende Hauptsache zuständig wäre.

Am Oberlandesgericht Koblenz wird der Bock zum Gärtner gemacht!

Richter Bergmann hat als Direktor und Richter während eines Justizskandals am Amtsgericht Worms gezeigt, dass er ein skrupelloser Rechtsbeuger ist, und keine Rechtsvorschrift achtet. Wie kommt ein Direktor, der nachweislich als Richter am Amtsgericht Worms das Recht gebeugt hat, an das Oberlandesgericht Koblenz?

Wer nicht in der Bezirksliga spielt, wird auch nicht Wasserträger in der Bundesliga!

Als Richter am Amtsgericht Worms spielte der Direktor am Amtsgericht Worms Thomas Bergmann nicht umsonst in der Kreisliga. Denn seine Auffassung von Recht, haben aber auch nichts mit einem Richter zu tun der sich auf dem Boden eines Rechtsstaats bewegt.

Der neue Vorsitzende Richter am 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz, Bergmann, konnte oder wollte sich nicht an Recht und Ordnung halten.

  1. Obwohl der Vorsitzende Richter am 2. Strafsenat beim Oberlandesgericht Koblenz, Bergmann als Direktor des Amtsgericht Worms auch für die Ernennung von Schiedsmännern und Schiedsfrauen im Landkreis Alzey-Worms zuständig gewesen ist, hatte der Vorsitzende Richter am 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz, Bergmann keine Ahnung, wie man das Nachbarschaftsgesetz von Rheinland-Pfalz richtig auslegt.
  2. Der Vorsitzende Richter am 2. Strafsenat beim Oberlandesgericht Koblenz Bergmann, hat als Direktor des Amtsgericht Worms, als Richter in einem Strafverfahren über seinen eigenen, gegen ihn als Vorsitzender Richter gerichteten Befangenheitsantrag entschieden.
  3. Der Vorsitzende Richter am 2. Strafsenat beim Oberlandesgericht Koblenz Bergmann, hat als Direktor des Amtsgericht Worms, als Richter in einem Strafverfahren, sich nicht in einer dienstlichen Stellungnahme zu den Vorwürfen, in dem gegen ihn gerichteten Befangenheitsantrag gemacht.
  4. Der Vorsitzende Richter am 2. Strafsenat beim Oberlandesgericht Koblenz, Bergmann, hat als Direktor des Amtsgericht Worms, als Richter in einem Strafverfahren seinen eigenen, gegen ihn als Vorsitzenden Richter gerichteten Befangenheitsantrag als unbegründet zurückgewiesen.
  5. Obwohl das Ablehnungsgesuch nicht vollständig abgeschlossen gewesen ist, hat der Vorsitzende Richter am 2. Strafsenat beim Oberlandesgericht Koblenz, Bergmann, einen Haftbefehl gegen den Angeklagten erlassen, der das Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter am 2. Strafsenat beim Oberlandesgericht Koblenz, Bergmann, eingereicht hat.
  6. Der Vorsitzende Richter am 2. Strafsenat beim Oberlandesgericht Koblenz, Bergmann, machte sich nach Erlass des Haftbefehls, einer Freiheitsberaubung schuldig.
  7. Obwohl das Ablehnungsgesuch nicht vollständig abgeschlossen gewesen ist, der Angeklagte keine richterliche Stellungnahme und keinen Zurückweisungsbeschluss erhielt, hat der Vorsitzende Richter am 2. Strafsenat beim Oberlandesgericht Koblenz, Bergmann, als Vorsitzender Richter am Amtsgericht Worms den Strafprozess, in dem er vom Angeklagten als befangen erklärt wurde, weitergeführt.
  8. Obwohl das Ablehnungsgesuch nicht vollständig abgeschlossen gewesen ist, der Angeklagte keine richterliche Stellungnahme und keinen Zurückweisungsbeschluss erhielt, hat der Vorsitzende Richter am 2. Strafsenat beim Oberlandesgericht Koblenz, Bergmann, als Vorsitzender Richter am Amtsgericht Worms den Strafprozess, in dem er vom Angeklagten als befangen erklärt wurde, weitergeführt und im Verlauf des Prozesses einer Unbeteiligten, die weder Angeklagte noch Beschuldigte in diesem Strafprozess gewesen ist, ihr Laptop beschlagnahmt, der bis heute nicht zurückgeben wurde.
  9. Der Vorsitzende Richter am 2. Strafsenat beim Oberlandesgericht Koblenz, Bergmann, machte sich nach Erlass der Beschlagnahmung, einer Unterschlagung schuldig.
  10. Obwohl das Ablehnungsgesuch nicht vollständig abgeschlossen gewesen ist, der Angeklagte keine richterliche Stellungnahme und keinen Zurückweisungsbeschluss erhielt, hat der Vorsitzende Richter am 2. Strafsenat beim Oberlandesgericht Koblenz, Bergmann, als Vorsitzender Richter am Amtsgericht Worms den Strafprozess, in dem er vom Angeklagten als befangen erklärt wurde, weitergeführt und nach dem Prozess eine Hausdurchsuchung erlassen.
  11. Der Vorsitzende Richter am 2. Strafsenat beim Oberlandesgericht Koblenz, Bergmann, machte sich nach Erlass der Hausdurchsuchung, wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, schuldig.
  12. Obwohl das Ablehnungsgesuch nicht vollständig abgeschlossen gewesen ist, der Angeklagte keine richterliche Stellungnahme und keinen Zurückweisungsbeschluss erhielt, hat der Vorsitzende Richter am 2. Strafsenat beim Oberlandesgericht Koblenz, Bergmann, als Vorsitzender Richter am Amtsgericht Worms, den Strafprozess mit einem Urteil abgeschlossen.
  13. Der Vorsitzende Richter am 2. Strafsenat beim Oberlandesgericht Koblenz, Bergmann, hat dem Angeklagten seinen gesetzlichen Richter entzogen und hat sich somit auch einer Rechtsbeugung in mehreren Fällen schuldig gemacht.

Nach einer Verfassungsbeschwerde des Angeklagten, gegen das rechtswidrige Urteil, wird nun die Berufung am Landgericht Mainz verhandelt.

Den Bock zum Gärtner machen, bedeutet auch, einen Rechtsbeuger, wie es der Direktor des Amtsgericht Worms Thomas Bergmann gewesen ist, zum Vorsitzenden Richter, am 2. Strafsenat, beim Oberlandesgericht Koblenz zu machen.

By Tom Rebbalter

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