Präsidium SWFV – Die den Verbrecher Thomas Bergmann OLG Koblenz decken. Wie Teile des SWFV kein Vorbild für Toleranz der Jugend beim DFB
SWFV Präsidium unterstützt durch Wegschauen
Es gibt beim Justizskandal in Rheinland-Pfalz die Mythen dergestalt, dass die Mehrzahl der beteiligten Richter und Staatsanwälte unbeteiligt und unwissend beiwohnten, bedarf keiner ausdrücklichen Revision durch unbeteiligte Außenstehende. Niemand hat sich in den letzten Jahren der Frage zugewandt, warum gerade der SWFV und auch der DFB den Haupttäter Thomas Bergmann beim Justizskandal angesichts der massiven Vorwürfe entweder passiv verhielten, wenn sie die Rechtsbeuger Bergmann, Lattrell, Keiper, Yildirim, Sander, Hofius, Euler, Moormann am Amtsgericht Worms, Landgericht Mainz, Oberlandesgericht Koblenz nicht sogar, durch ihr wegschauen, unterstützten.
Wenn die Mehrzahl der Mitglieder des SWFV Präsidium, Rechtsbeugungen und der Willkür wissend beiwohnte, ohne sich öffentlich gegen die Praxis auszusprechen, dann stellt sich die Frage nach der moralischen Verantwortung derjenigen beim DFB Kontrollausschuss und dem SWFV Präsidium, die „nur“ zuschauten oder in Passivität verharrten.
Außendarstellung der Mitglieder des DFB und SWFV
Wenn es dem DFB Präsident Fritz Keller öffentlich möglich ist, seinen Vizepräsidenten Rainer Koch mit Roland Freisler zu vergleichen, ist dieses Verhalten genauso verwerflich, als wenn das SWFV Präsidium und der DFB Kontrollausschuss es widerspruchslos hinnimmt, dass Thomas Bergmann als Richter am Amtsgericht Worms gegen die rechtsstaatliche Ordnung verstößt, färbt sich dieses rechtswidrige Verhalten auf die Mitglieder des DFB genauso ab, wie auf alle im SWFV.
Geschäftsführende Präsidium des SWFV schaut weg
Wenn das geschäftsführende Präsidium des SWFV mit Hans-Dieter Drewitz, Jürgen Veth, Hans-Jörg Hoch, Michael Monath bei Rechtsbeugung und Willkür von Thomas Bergmann als Richter am Amtsgericht Worms wegschaut, machen sie sich genauso schuldig, als würden sie Terrorurteile im Namen des Deutschen Volkes selbst verkünden.