Richter Stephan Engelhorn der Vertreter des Direktors am Amtsgerichts Mainz. Ich missachte Befangenheitsanträge, was eine Rechtsbeugung ist.
Wieder ein neuer Rechtsbeuger am Amtsgericht Mainz – und der wird prompt befördert, Richter Stephan Engelhorn: „Befangenheitsanträge gegen unseren Direktor? Bearbeiten wir einfach nicht!“
Der neue ständige Vertreter des Direktors des Amtsgerichts Mainz, Richter Stephan Engelhorn, tritt mit Stolz und voller Elan in die rechtswidrigen Fußstapfen von seinem Rechtsbeuger-Freund Jens Wilhelmi und dem glorreichen Skandal-Präsidenten des Landgerichts Mainz, Tobias Eisert. Die Bearbeitung von Befangenheitsanträgen gegen Richter oder seinen Vorgesetzten lehnt der Rechtsbeuger am Amtsgericht Mainz, Stephan Engelhorn, einfach generell ab. Er hat nämlich einen schlauen Rechtsbeuger-Trick. Rechtsprechung? Interessiert ihn nicht? Gerechtigkeit? Geht ihm am Arsch vorbei! Gesetzesvorgaben? Scheiß darauf! Paragrafen: Biege ich mir schon irgendwie zurecht! „Befangenheitsanträge stehen einem Richterwechsel grundsätzlich nicht entgegen“, ist die unfassbar dreiste Masche von Richter Engelhorn. Dies ergäbe sich, so Engelhorn wörtlich, „zwanglos aus der Überlegung, dass Befangenheitsanträge selbst auf einen Richterwechsel hin abzielten.“ Insofern tauscht Engelhorn Richter in Mainz, gegen die ein Befangenheitsantrag vorliegt, lieber gleich schnell und kurz vor der Verhandlung aus. „Mit dem Richterwechsel verliert der Befangenheitsantrag dann aber natürlich seinen Sinn“, erklärt Rechtsbeuger Engelhorn voller Juristen-Bla-Bla-Bla weiter.
Also macht Richter Stephan Engelhorn aus Mainz-Gonsenheim es einfach immer so: Bei einem Befangenheitsantrag gegen eine Richterin tauscht er diese aus. Fertig ist der Lack! Dann muss er dazu auch nichts mehr schreiben. so was macht ja nur Arbeit. Die Befangenheitsanträge zu bearbeiten hat er halt einfach keinen Bock, er gehrt lieber zu Mainz 05. Und wenn ein Befangenheitsantrag gegen seinen geliebten Rechtsbeuger-Direktor Jens Wilhelmi vorliegt? Einfach das Verfahren nach ganz unten in die Akten und nie wieder anrühren. Anträge auf Terminierung? Ignorieren! Bald bekommt er ja eh seine großzügige Richterpension. Ist doch alles scheißegal, und bis dahin bekomme ich ja immerhin meine Besoldungsgruppe R2, 6.189,32 Euro monatlich. Und das alles auf Kosten der Steuerzahler in Rheinland-Filz…