Richterin Salzmann Amtsgericht Worms eine juristische Missgeburt

Richterin Salzmann Amtsgericht Worms eine juristische Missgeburt

Richterin Salzmann – Amtsgericht Worms eine juristische Missgeburt

Es sind uns Dokumente zugespielt worden, die zeigen, das sich Richterin Salzmann am Amtsgericht Worms zu einer juristische Missgeburt entwickelt. Es ist nicht mehr zu übersehen das Richterin Salzmann ein „Unrechtsregime“ auf die Beine stellt, das sich die systematische Unterdrückung Andersdenkende, basierend auf Willkür und Menschenrechtsverletzungen zu eigen macht.

Willkürliche Auslegung des Strafrechts

Durch die juristische Missgeburt, Salzmann wird das Strafrecht willkürlich angewendet, sie verachtet das Recht des Angeklagten Alfred Becker auf ein faires Verfahren. Die juristische Missgeburt, Richterin Salzmann (AG Worms), setzt vielmehr auf illegale Verhaftungen, Folter und andere Formen von Gewalt wie pchoterror.

Richterin Salzmann in Beschwerdeschreiben ausgenockt

Der Fortgang des Verfahren zeigt, dass Alfred Becker die Richterin Salzmann:

  • als persönlich bösartig, hinterhältig, amtsmissbräuchlich und insgesamt asozial bezeichnete
  • Die Verhandlungsführung der korrupten Amtsrichterin Salzmann ähnelt, die der NS-Sondergerichte in der Form das diese Prozesse auf absoluten Terror setzten.
  • Als durchgeknallte, dahergelaufene, widerwärtige, boshafte und dümmliche Richterin bezeichnete Als heillos überlastet oder maßlos arrogant, bezeichnete

Richterin Salzmann als Juristin widerwärtig

Die eingereichten Dokumente zeigen ganz deutlich das sich die Missgeburt von einer Richterin nicht einmal selber ihren beschissenden Arsch abwischen kann.

Orginal Text:

obwohl anerkannt ist, das Gemäß § 216 Abs. 1 S. 1 StPO geschieht die Ladung eines auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten unter der Warnung, dass im Fall seines unentschuldigten Ausbleibens seine Verhaftung oder Vorführung erfolgen werde. Die Beifügung dieser Warnung ist wesentlicher Bestandteil einer ordnungsgemäßen Ladung. Fehlt diese Warnung, können gegen den Angeklagten nicht die in § 230 Abs. 2 StPO vorgesehenen Zwangsmittel ergriffen werden (vgl. dazu Gmel, in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage, § 230 RdNr. 10; Meyer-Goßner, in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 216 RdNr. 4, jeweils mit weiteren Nachweisen). ist BVerfG vom 19.05.2020 – 1 BvR 362/18 “persönlich bösartig, hinterhältig, amtsmissbräuchlich und insgesamt asozial“ weil die vom Angeklagten abgelehnte Richterin Salzmann ein erhebliches Übel – Der Angeklagte verliert durch den Haftbefehl seinen Arbeitsplatz als Kraftfahrer, der Gefahrguttransporte mit Fahrwegbestimmung in Kauf nimmt, wenn der Angeklagte bei den Üblichen Straßenkontrollen erwischt wird und der rechtswidrige Haftbefehl vollstreckt wird.

Die Einschüchterungsversuche der von dem Angeklagten abgelehnten Richterin Salzmann, ist nicht nur Psychoterror sondern, BVerfG vom 14.06.2019 – 1 BvR 2433/17, die Verhandlungsführung der korrupten Amtsrichterin Salzmann ähnelt die der NS-Sondergerichte in der Form das diese Prozesse auf absoluten Terror setzten.

Nicht nur das durch das billigend in Kauf nehmen, das der Angeklagte zum vierten Mal seinen Arbeitsplatz verliert, zeigt die Richterin Salzmann durch Ihre Rechtsüberschreitung eine durchgeknallte, dahergelaufene, widerwärtige, boshafte und dümmliche Richterin ist, wenn sie so schlecht ausgebildet ist, dass Sie nicht einmal das 1×1 der Rechtsanwendung beherrscht.

Richterin Salzmann handelt wie NS-Richter Roland Freisler nur viel perfider

“Der Unterschied zwischen Richterin Salzmann und Roland Freisler liegt in Folgendem: Während Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und überhaupt keinen Wert darauf legte, das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern, geht Richterin Salzmann den umgekehrten Weg: Sie hat sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte „Rechtsstaat” und „Legitimität” aufgenäht sind. Sie hüllt sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die Richterin Salzmann aber in Wahrheit in keiner Weise für sich beanspruchen kann. Denn in Wahrheit begeht Richterin Salzmann – zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal – genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat. So betrachtet ist das Unrecht, das Richterin Salzmann begeht noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat: Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen, sehr direkt, sehr unverblümt daher. Bei Richterin Salzmann hingegen kommt das Unrecht als unrechtmäßige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie daher: Sie beruft sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, handeln dem aber – zumindest in dem vorliegenden Justizskandal – zuwider.”

Es ist unübersehbar, die Prozessführung der abgelehnten Richterin Salzmann, entbehrt einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage und Sie missachtet grob ihr aufgelegten Schranken sodass das  Ihre Prozessleitung den Anschein von völliger Willkür erweckt und sich für den Angeklagten der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung geradezu aufdrängen muss.

Entweder ist die vom Angeklagten Abgelehnte Richterin Salzmann heillos überlastet oder maßlos arrogant wenn sie glaubt, dass der Angeklagte Ihre postpubertären Rachegelüste, Ihre Rechtbeugungen garniert mit Willkür einfach so hinnimmt.

Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein

Der juristische Missgeburt Salzmann sollte klar sein, das wir von Montevideo aus, genauso jagd auf Sie und ihr privatphäre machen, bis die Hexenjagd auf Alfred Becker eingestellt wird.

Dr. med. Mara Salzmann Hexenjagd geht weiter

Die juristische Missgeburt, die Richterin am Amtsgericht Worms Annika Salzmann sowie der korrupte Staatsanwalt Hofius, werden zu spüren bekommen, welche Bedeutung es im Leben eines Menschen hat, ständig für etwas beschuldigt zu werden, das ganz klar ein anderer getan hat.

By Tom Rebbalter

Schreibe einen Kommentar

Related Posts