Roger Lewentz „Sperrvermerk rechtswidrig“: Peinliche Schlappe für Innenminister
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in einem höchst ungewöhnlichen In-Camera-Verfahren um geheime Akten des Jugendamts Mainz für einen Paukenschlag gesorgt und Innenminister Roger Lewentz (SPD) und dem Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling (ebenfalls SPD) eine Niederlage zugefügt (Aktenzeichen 12 F 11033/19.OVG). Die vom Innenministerium Rheinland-Pfalz verhängte Sperrerklärung ist rechtswidrig. Das Urteil erging unter Leitung des Vorsitzenden Richters des Oberverwaltungsgerichts, Dr. Thomas Stahnecker. Sogar Ministerpräsidentin Malu Dreyer (ebenfalls SPD) hatte den Sperrvermerk gedeckt.
Inzwischen ermittelt in dem Fall der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, Professor Dr. Dieter Kugelmann. Der Vorwurf: Das Land trete die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz bis in höchste politische Ämter der SPD mit Füßen. Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Professor Ulrich Kelber, ist über den Vorgang informiert worden (Geschäftszeichen: 11-103 II#6516).
Geht der Fall vors Bundesverwaltungsgericht in Leipzig?
Das Innenministerium hat nun zwei Wochen Zeit, um Beschwerde gegen diesen Beschluss beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzureichen. Für Eltern ist diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz dagegen eine erfreuliche Nachricht: Jugendämter müssen ihnen Akteneinsicht gewähren und sie können sich auf die höchstrichterliche Entscheidung aus Koblenz berufen.
Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Lewentz, Ebling und Co.
In dem Rechtsstreit hagelte es nur so Dienstaufsichtsbeschwerden. Neben Innenminister Lewentz und dem Mainzer OB Ebling sind davon Ministerialdirigent Gunther Fischer, die Vorsitzende des Mainzer Stadtrechtsausschusses, Julia Wolfersdorf, der Datenschutzbeauftragte der Stadt Mainz, Michael Schaust, sowie Ulrike Scherhag, Hiltrud Göbel und Nadine Beydoun vom Jugendamt Mainz betroffen. Über den Großteil dieser Beschwerden muss nun der Bürgermeister der Stadt Mainz, Günter Beck (Bündnis 90/Die Grünen), entscheiden. Laut Mitteilung des Büros von Präsident Thomas Linnertz der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier sieht das Landesbeamtengesetz (LBG) keinen Dienstvorgesetzten mit einer umfassenden Dienstaufsicht von Oberbürgermeister Michael Ebling vor. In dem hier vorliegenden Fall entscheidet gemäß LBG § 125 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 Nummer 1 bis 9 der gesetzliche Vertreter, also Günter Beck.
Verdacht der Rechtsbeugung durch Richterin Stefanie Pfeffer
Hintergrund des Rechtsstreites ist der Verdacht der Rechtsbeugung durch die Mainzer Familienrichterin Stefanie P. (report berichtete darüber in Ausgabe 1/2020). Stefanie P. hatte in dem Fall eine offensichtliche Betrügerin aus Hamburg als Gutachterin beauftragt, Dr. Gianna K. (report berichtete darüber in Ausgabe 2/2020). Seit mehreren Jahren wird einem Mainzer Vater rechtswidrig der Einblick in die Jugendamtsakten verwehrt. Er vermutet in den Akten endgültige Beweise für den Verdacht der Rechtsbeugung durch die Mainzer Familienrichterin Stefanie P. zu finden. Kronzeuge ist hierbei offenbar der Mainzer Jugendamtsmitarbeiter Johannes S.. (report)