Soroptimist International Club Worms Art.1 Grundgesetz

Soroptimist Worms Rechtsbeugung und Willkür durch Frauke Lattrell Amtsgericht Worms

Soroptimist International Club Worms verkündet in der Öffentlichkeit „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.

Diese Aussage steht im Widerspruch zum Verhalten! Mit Frauke Lattrell haben sie in ihren Reihen ein Mitglied, die als Richterin am Amtsgericht Worms persönlich Jagd auf einen Angeklagten macht.

Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz

Die Würde des Menschen stellt den obersten Verfassungsgrundsatz dar, an dem folglich alle staatliche Gewalt ihr Handeln auszurichten hat. Sie ist daher Maßstab für Legislative, Exekutive und Judikative. Der Staat hat alles zu unterlassen, was die Menschenwürde beeinträchtigen könnte. Dem gegenüber steht das Verhalten von Frauke Lattrell, die Richterin am Amtsgericht Worms geht mit der Staatsanwaltschaft Mainz in Roland Freisler Manier gegen einen Angeklagten vor und zerstört dessen Leben.

Soroptimist International Club Worms und der Artikel 1 GG Absatz 3 der von Frauke Lattrell mit Füßen getreten wird-1
Soroptimist International Club Worms und der Artikel 1 GG Absatz 3 der von Frauke Lattrell mit Füßen getreten wird-1

Artikel 1, Absatz 2, Grundgesetz

So wie der erste Absatz und auch ein Großteil des deutschen Grundgesetzes, so ist auch dieser Absatz eine Reaktion auf die menschenverachtenden Ereignisse des Zweiten Weltkrieges, mit dem ethisch und moralisch fundamentalen Hintergedanken, dass sich diese niemals wiederholen sollen. Darum werden hier die Menschenrechte in das Grundgesetz integriert, ähnlich dem Völkerrecht in Art. 25. Wie Roland Freisler, missachtet Richterin Lattrell in den Verfahren gegen einen Angeklagten alle Vorschriften, die gegen eine Anklage sprechen.

Soroptimist International Club Worms und der Artikel 1 GG Absatz 3 der von Frauke Lattrell mit Füßen getreten wird-2
Soroptimist International Club Worms und der Artikel 1 GG Absatz 3 der von Frauke Lattrell mit Füßen getreten wird-2

Artikel 1, Absatz 3, Grundgesetz

Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte, binden die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Dies bedeutet, dass die Grundrechte Rechtsansprüche des Einzelnen gegenüber dem Staat begründen. Eingriffe in die Grundrechte, die Grundrechte nicht selbst vorsehen und die sich nicht aus anderen Verfassungswerten ergeben, sind daher unzulässig. Mit ihrem Verhalten als zuständige Richterin der Strafkammer am Amtsgericht Worms, zeigt Richterin Lattrell, wie sie diesen Rechtsanspruch für einen Angeklagten, verachtet.

Soroptimist International Club Worms und der Artikel 1 GG Absatz 3 der von Frauke Lattrell mit Füßen getreten wird-3
Soroptimist International Club Worms und der Artikel 1 GG Absatz 3 der von Frauke Lattrell mit Füßen getreten wird-3

Vorstand von Soroptimist International Club Worms

Die Vorstandsmitglieder von Soroptimist International Club Worms, die Soroptimistinnen, Brigitte Oßwald, Anne Dörrhöfer, Iris Muth, Birgitta Schenz, Christine Koop, Birgit Fischer-Radtke, Dr. Beate Göttle sollten weniger auf die Beteuerungen von Frauke Lattrell, sondern den Fakten vertrauen. Zugleich wird darauf hingewiesen, solange das Amtsgericht Worms rechtswidrig die Gegenstände einer Unbeteiligten zurückhält, die weder Beschuldigte noch Angeklagte ist, solange werden wir, wie es das Amtsgericht Worms macht, ganz Unbeteiligte mit dieser Angelegenheit in Zusammenhang bringen.

By Tom Rebbalter

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