Ernst-Ludwig-Straße 7
55116 Mainz
10.04.2018
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Thomas Bergmann ladungsfähige Adresse beim Amtsgericht Worms
Wegen Freiheitsberaubung.
Am 20.06.2017 erging im Strafverfahren 10 DS 3200 Js 38293/16 gegen den Beschuldigten Richter ein Befangenheitsantrag.
Zu diesem Befangenheitsantrag hat sich, was die Pflicht eines zuständigen Richters gewesen wäre, der Beschuldigte bis heute nicht dienstlich Stellung genommen, auch erging bis heute kein Beschluss zum Befangenheitsantrag des Anzeigenerstatters.
Obwohl gegen den Beschuldigten wegen dem laufenden Befangenheitsantrag eine Handlungssperre vorlag, erging gegen den Anzeigenerstatter mit Haftbefehl vom 30.06.2017 ein Haftbefehl am 20.07.2017 in dessen folge der Anzeigenerstatter vom 20.07.2017 bis zum 27.07.2017 in Untersuchungshaft saß und daraufhin auch seinen Job verlor.