Verstoß gegen Pressefreiheit – Anzeige gegen Tobias Eisert

Ungeheurer Verstoß gegen die Pressefreiheit Polizei Saarlouis ermittelt gegen den Präsidenten des Landgerichts Mainz Tobias Eisert

Verstoß gegen die Pressefreiheit – Strafanzeige gegen Präsident des Landgerichts Mainz Tobias Eisert – Polizei Saarlouis ermittelt.

Gegen den Präsidenten des Landgerichts Mainz, Tobias Eisert, liegt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen die Pressefreiheit, Amtsmissbrauchs und falscher Beschuldigung vor (Polizeiliches Aktenzeichen 958087/16122020/1817). Dies teilte die Polizeiinspektion Saarlouis report mit.

report hat diesbezüglich eine Anfrage mit Bitte um Stellungnahme an Rheinland-Pfalz’ Justizminister Herbert Mertin (FDP), den Vorgesetzter von Tobias Eisert, gestellt. report hat den Minister Mertin zudem gebeten, den Präsidenten des Landgerichts Mainz, Tobias Eisert, sofort von seinen Aufgaben zu entbinden.

Hintergrund ist eine Strafanzeige von Tobias Eisert und ein erlassener Strafbefehl vom Mainzer Amtsrichter Martin Pirron persönlich gegen den geschäftsführenden Gesellschafter der Früherwisser Media GmbH wegen Veröffentlichungen von report im Fall der Mainzer Familienrichterin Stefanie Pfeffer. Es drohen 40 Tage Haft oder 2000 Euro Strafe gegen den Geschäftsführer persönlich.

 

“Ungeheurer Verstoß gegen die Pressefreiheit”

Die Früherwisser Media GmbH hält dies für einen “ungeheuren Verstoß gegen die Pressefreiheit”, die Tobias Eisert nicht zusteht. Eine Zensur der Presse findet nicht statt, heißt es dazu im Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. “Es entsteht für uns leider der Eindruck, dass Herr Eisert unliebsame Presseberichte unterbinden will”, erklärte die Früherwisser Media GmbH. “Er ist in seiner Position aus unserer Sicht nicht mehr haltbar.” Die Pressefreiheit in Deutschland sei ein sehr hohes Gut. Ferner sei die Strafanzeige und der Strafbefehl ganz offensichtlich aus mindestens zwei weiteren Gründen rechtlich ohnehin unzulässig.

Handelt ein Geschäftsführer rechtswirksam und offengelegt für die GmbH und erleiden Gläubiger oder Dritte einen Schaden, haftet grundsätzlich nur die GmbH im Außenverhältnis. Dies entspricht dem Sinn und Zweck der GmbH als Kapitalgesellschaft mit dem Ziel des Schutzes des Privatvermögens der dahinter stehenden Gesellschafter und der für die GmbH handelnden Geschäftsführer.

Amtsgericht Mainz zudem offensichtlich gar nicht zuständig

Der Strafbefehl sei ferner nicht zulässig, da das Amtsgericht Mainz gar nicht zuständig sei. Gerichtssitz bei Streit um Veröffentlichungen von report muss Saarlouis sein, der Firmensitz der Früherwisser Media GmbH. Zuständig für die Strafanzeige in dem Fall gegen den Präsidenten des Landgerichts Mainz, Tobias Eisert, sind nun die Polizeiinspektion Saarlouis und die Staatsanwaltschaft Saarbrücken (report).

By Tom Rebbalter

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