Jens Wilhelmi Direktor AG Mainz Zeugen der Verteidigung dürfen nicht geladen werden

Jens Wilhelmi Direktor AG Mainz Zeugen der Verteidigung dürfen nicht geladen werden

“Filz und Mauschelei in der Mainzer Justiz.”

Unfassbares Eingreifen des neuen Präsidenten des Amtsgerichts Mainz, Jens Wilhelmi: Im Verfahren um den Verdacht der2010 Rechtsbeugung gegen die Mainzer Familienrichterin Stefanie P. hat er einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin abgelehnt. “Es geht nur noch darum, den unglaublichen Schaden von der rheinland-pfälzischen Justiz abzuwehren”, sagte ein Strafrechtsexperte aus der Mainzer Neustadt gegenüber Report. “Das hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Herr Wilhelmi steht offenbar leider genauso wie sein Vorgänger für Filz und Mauschelei in der Mainzer Justiz.”

In dem ungewöhnlichen Gerichtsverfahren am Mainzer Amtsgericht um den Verdacht der Rechtsbeugung der Familienrichterin Stefanie P. (Aktenzeichen 405 Cs 3100 Js 12503/19) ist es schon vor der Verhandlung zum Eklat gekommen. Die Vorsitzende Richterin Normande-Abbate ließ 13 Zeugen der Verteidigung trotz zweifachen Antrags nicht zu, darunter auch den Kronzeugen, den Jugendamtsmitarbeiter Johannes S.. Die Verteidigung stellte daraufhin beim Direktor des Amtsgerichts Mainz, Jens Wilhelmi, einen Befangenheitsantrag gegen Richterin Normande-Abbate. Dieser wurde nun aber von Direktor Wilhelmi abgelehnt. Motto: Er wüsste nicht, wozu die Zeugen der Verteidigung nötig wären. “Das ist ein handfester Skandal und verstößt in eklatanter Weise gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör”, sagte ein Strafrechtsexperte aus der Mainzer Neustadt gegenüber Report, der nicht genannt werden wollte. “Eine Krähe am Mainzer Gericht hackt der anderen kein Auge aus – und Wilhelmi ist offensichtlich die Ober-Krähe.”

Die Verteidigung war sich sicher, dass durch Ladung der 13 Zeugen der Verdacht der Rechtsbeugung durch die Richterin Stefanie P. hinreichend nachgewiesen werden könnte – bei der vorläufigen Tatbewertung die Verurteilung der Richterin Stefanie P. also wahrscheinlicher ist als ein Freispruch (BGHSt 15, 155, 158). Liegt ein hinreichender Tatverdacht vor, so besteht laut § 170 Absatz 1 StPO die Pflicht der Mainzer Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung gegen Richterin Stefanie P.. “Dieses Vorgehen vom Direktor Jens Wilhelmi ist zutiefst unanständig und widerspricht dem Verfahrensrecht in unerträglicher Weise”, sagte ein Verfahrensbeistand aus Mainz gegenüber Report.

Rechtsbeugung durch Richterin Stefanie Pfeffer?

In dem Verfahren ging es um die Frage, ob die Mainzer Familienrichterin Stefanie P. sich der Rechtsbeugung nach Paragraf 339 Strafgesetzbuch schuldig gemacht hat (Report berichtete darüber in Ausgabe 1/2020). In einer Sitzung des Stadtrechtsausschusses der Stadt Mainz erklärte ein Vater im März 2019, dass die Richterin Stefanie P. „Akten gefälscht hat, schwerste Verfahrensfehler begangen hat und sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat und daher seiner Meinung nach eine Verbrecherin ist.“ Rechtsbeugung ist laut Gesetz ein Verbrechen und wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahre Haft bestraft.

Mainzer Allgemeine Zeitung berichtete über den Fall

Die Mainzer Allgemeine Zeitung berichtete unter dem Titel „Unterlagen von Richterin gefälscht“ über den Sorgerechtsfall, da dem Mann seit 2,5 Jahren rechtswidrig der Einblick in die Jugendamtsakten verweigert wird. Die Sitzung vor dem Stadtrechtsausschuss war öffentlich. Nach der Veröffentlichung durch die Zeitung stellte die ehemalige Präsidentin des Landgerichts Mainz, Angelika Blettner, Strafanzeige gegen den Vater wegen Verleumdung der Richterin Stefanie P. Es erging ohne Anhörung ein Strafbefehl über 15 Tage Haft oder eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro. Der Vater legte jedoch über seinen Rechtsanwalt Beschwerde ein, da er weiter der Auffassung ist, dass die Richterin Stefanie P. sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht habe und er dies auch nach Artikel 5 Grundgesetz frei äußern und verbreiten dürfe.

Renommierte Kanzlei erstellte Gutachten wegen Rechtsbeugung

Der Vater untermauerte seine Meinung mit einem Rechtsgutachten der renommierten Strafrechtskanzlei Tsambikakis und Partner („Der Beschluss der Richterin Stefanie P. steht im Widerspruch zu familienrechtlichen Verfahrensgrundsätzen und dem materiellen Recht“ – Gutachten liegt Report vor), einer Expertise des ordentlichen Psychologie-Professors Prof. Dr. Werner Leitner sowie 20 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Richterin von einem Mainzer Elternverein, der approbierten Mainzer Therapeutin der Kinder, Kathrin Bach, etc. sowie Befangenheitsanträgen gegen die Richterin von zwei Anwälten aus der Region. Zudem stellte die renommierte Strafrechtskanzlei durch Akteneinsicht mindestens zweifache Fälschung der Gerichtsakten durch die Richterin Stefanie P. fest, unliebsame Stellungnahmen der Lehrerinnen wurden von ihr aus den Akten entfernt. Der zuständige Mainzer Jugendamtsmitarbeiter Johannes S., der laut seiner Meinung angelogen und arglistig von der Richterin getäuscht worden sei, wollte eine Stellungnahme ebenfalls wegen Rechtsbeugung ans Gericht schreiben. Ein paar Wochen später wurde er vom Amt ausgetauscht. Wo seine Stellungnahme gelandet ist und ob die Richterin Stefanie P. auch diese einfach aus den Akten entfernt hat, ist noch unklar. (Report)

Unsere Report-Rechtseinschätzung:

Wenn es um den Verdacht der Rechtsbeugung einer Mainzer Richterin geht, sind Zeugen am Mainzer Amtsgericht plötzlich unerwünscht und verboten. Mit Verlaub, das versteht kein normaler Bürger mehr und ist im höchsten Maße befremdlich für die Mainzer Justiz. Wenn der Präsident des Amtsgerichts Mainz Jens Wilhelmi zudem glaubt, dass Grundwerte wie der Anspruch auf das rechtliche Gehör vor Gericht nicht mehr gelten und von seinem Mainzer Gericht ganz offensichtlich mit Füßen getreten werden dürfen, dann ist Herr Wilhelmi unserer Auffassung nach an der Spitze des Amtsgerichtes Mainz fehl am Platz.

By Tom Rebbalter

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